07.02.2023

kein Stillstand im Kinderschutz!

Wie bereits in den vergangenen Monaten mehrfach betont wollen wir den Kinder und Jugendschutz in unserem Verein weiter ausbauen. Dazu haben wir mit dem Gütesiegel des KSB für Kinder- und Jugendschutz im Sport sowie den
neuen Übungsleiterverträgen den ersten Grundstein gelegt.

Für unsere Trainer und Betreuer bedeutet dies unteranderem den Erwerb der
Juleica, welche wir gemeinsam mit der Kreissportjugend in unserem Wohnzimmer,
Rangsdorfer 16, 15827 Dahlewitz an nachstehenden Terminen durchführen. Somit
werden wir unserer Vorreiterrolle im Gemeindegebiet gerecht und sorgen für
kurze Wege zu den Veranstaltungen.

Die Juleica wird auf zwei Teile aufgeteilt, wobei Ihr entscheidet wann ihr welchen Teil absolviert.
14.-16.04.2023 Teil 1

28.-30.04.2023 Teil 2

09.-11.06.2023 Teil 1

23.-25.06.2023 Teil 2

Von den Uhrzeiten soll es sich wie folgt gestalten:
Freitag: 19:00 – 21:30 Uhr

Samstag: 09:00 – 18:00 Uhr

Sonntag: 09:00 – 15:00 Uhr

In der Juleica Ausbildung werden nachstehende Inhalte vermittelt:
Ziel einer jeden MitarbeiterInnen-Schulung muss es sein, jungen Menschen die
Befähigung, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zur verantwortlichen
Gestaltung von Angeboten in der Jugendarbeit (von der Gruppenarbeit bis hin zu
Projekten) zu vermitteln und sie sowohl als Person als auch in ihrer Funktion zu
stärken.

Der/die JugendleiterIn soll sich mit dem Spektrum der unterschiedlichen Formen
der Jugendarbeit auseinandersetzen und die darin enthaltenen Chancen und
Möglichkeiten für die Zielgruppe erkennen können.

Ihr/ihm sollten die Ziele und Arbeitsformen des Verbandes bekannt sein.
Neben diesen Fähigkeiten sollte der/ die JugendleiterIn Kenntnisse über die
Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen erlangen.

Der/die angehende JugendleiterIn sollte für die psychologischen und (gruppen)
pädagogischen Aspekte bei Kindern und Jugendlichen sensibilisiert werden.
Zum sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen gehören außerdem Kenntnisse
über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Jugendarbeit. Er/sie sollte daher
über Grundkenntnisse in den Bereichen Aufsichtspflicht und Haftungsrecht,
Jugendschutz und Schutzauftrag verfügen, sowie über die Fähigkeit, Situationen
einzuschätzen und darauf angemessen reagieren zu können. Darüber hinaus sollten
die JugendleiterInnen erkennen können, wenn sich die ihnen anvertrauten Kinder
und Jugendlichen in einer (z.B. familiären) Notsituation befinden.

Der/die JugendleiterIn sollte nach der Ausbildung durch seine/ihre Kompetenzen
und auf Grund seiner/ihrer Persönlichkeit in der Lage sein, den inneren
Rollenwechsel vom/n der TeilnehmerIn zum/r GruppenleiterIn zu vollziehen.

 

Stephan Klein