23.03.2021
erneute Schließung der Sportanlagen
Die meisten haben sicherlich schon durch die Medien erfahren, dass eine regionale Notbremse in der Corona-Pandemie im Landkreis Teltow-Fläming gezogen werden muss. Hier wurde am 23. März 2021 den dritten Tag in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten. Damit müssen die Lockerungen, die seit 8. März 2021 galten, wieder zurückgenommen werden. Grundlage dafür ist die aktualisierte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung(§ 26, Absatz 2 )vom 19.März 2021.
Der Landkreis gibt sowohl die aktuellen Inzidenzzahlen als auch die Aufhebung der angeordneten Maßnahmen öffentlich bekannt (www.teltow-flaeming.de) Da die Maßnahmen für mindestens 14 Tage gelten, kann das frühestens nach dem 7. April 2021 erfolgen. Sollte keine Verbesserung eintreten, verlängern sich die Maßnahmen um eine weitere Woche.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen die in Punkt 1 –6 der Siebten SARS-CoV-2 –Eindämmungsverordnung (in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 19. 3. 2021) angeordneten Schutzmaßnahmen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden (gesetzliche Grundlagen: §§ 73 Abs. 1 a Nr. 24 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, § 25 Abs. 3 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).
Wir hoffen alle, dass wir gemeinsam auch diese schwere Zeit überstehen und gestärkt aus dieser Situation heraus gehen. Lasst Euch nicht entmutigen und bleibt alle gesund.
Mit sportlichen Grüßen
Stephan Klein
1.Vorsitzender