14.05.2020

COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V.

Liebe Mitglieder und Sportsfreunde,

aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in Deutschland diverse Einschränkungen. Von diesen Maßnahmen ist auch der Sport betroffen.

Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch der Sport ist aufgefordert, entsprechende Wiedereinstiegskonzepte, unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z. B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen zu entwickeln.

Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus Konzepten der Spitzensportverbände vor!

Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der zu entrichten hat.

Aus den vorgenannten Gründen ist es für uns unumgänglich hierzu ein Schutz- und Handlungskonzept zu erarbeiten.

Die Abschnitte:

 „Mindestens 2,0 Meter Abstand halten!“,

 „Hygieneregeln umsetzen!“

 „Rahmenbedingungen klären!“

enthalten Maßnahmen und optionale Hinweise, die unabhängig vom Spielort gelten. Daran schließen sich weitere Abschnitte mit zusätzlichen Maßnahmen speziell für das Freiluft-Training an.

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt originär beim Verein oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein!

Ich bitte um Euer Verständnis, dass wir dieses Handlungskonzept nach den am 12.05.2020 bekannt gegebenen Richtlinien von verschiedenen Stellen erarbeiten müssen. Dies hat sodann zur Folge, dass wir Hygienebeauftragte für jede Abteilung bzw. Trainingsgruppe unterweisen müssen. Dies geht nicht von heute auf morgen. Wir sind derzeit auf Hochtouren damit beschäftigt dies kurzfristig umzusetzen, sodass wir nach jetzigem Plan das Training ab dem 18.05.2020 unter den neuen Maßnahmen aufnehmen können.

 

Mit sportlichem Gruß

Stephan Klein

1.Vorsitzender