06.02.2021

schon gewusst? Es gibt Unterstützung für Familien durch das Bildungspaket!

Auch in schweren Zeiten gibt es die Möglichkeit über das Bildungspaket seinen Kindern die Teilhabe in einem Sportverein und vieles mehr zu ermöglichen. Darüber möchten wir Euch informieren und natürlich auch Unterstützen!

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.

Diese Leistungen können Ihre Kinder zum Beispiel dabei unterstützen, Erfolge in der Schule zu erzielen. Sie erleichtern ihnen auch den Zugang zu kostenpflichtigen sozialen oder kulturellen Angeboten.+

Leistungen aus dem Bildungspaket können zum Beispiel sein: 

  • die Kosten für Nachhilfe-Stunden werden übernommen
  • der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins wird bezuschusst
  • die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument werden teilweise übernommen

Voraussetzungen für einen Anspruch

Sie können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen, wenn Ihr Kind …

  • jünger als 25 Jahre ist,
  • eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
  • keine Ausbildungsvergütung erhält
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten pauschal bis zu 15€ monatlich, Voraussetzung: Sie weisen die Mitgliedschaft z.B. in einem Sportverein nach.

Alle Informationen auf einen Blick: A857b-bildungspaket-broschuere-s

Sie benötigen Hilfe und Unterstützung bei der Antragsstellung? Wir sind Ihnen gern behilflich und behandeln Ihr Anliegen diskret. Wenden Sie sich per Email an: Vorsitz@blau-weiss-dahlewitz.de

Weiterführende Informationen und Unterstützungen finden Sie unter: checkheft-starke-familien-gesetz-data

 

Mit sportlichem Gruß

Stephan Klein

Vereinsvorsitzender