08.06.2020

Schutz- und Handlungsordnung des SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. zur Eindämmung des Covid 19 Virus für die Sporthallen

 

Präambel:

Der Hauptzweck des SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. ist die Förderung des Breitensports. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in Deutschland diverse Einschränkungen. Von diesen Maßnahmen ist auch der Sport betroffen.

Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch der Sport ist aufgefordert, entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln.

Sportartspezifisch sind dafür die nationalen Sportfachverbände verantwortlich, die sich an den 10 Leitplanken des DOSB orientieren sollen.

Im Sinne der Erfüllung des Vereinszweckes soll das vorliegende Covid-19 Schutz- und Handlungskonzept des SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. aufzeigen, wie jetzt das Indoor -Training im Verein unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z. B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen, schrittweise wieder aufgenommen werden kann. Diese Schutz- und Handlungsordnung wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen staatlichen Vorgaben angepasst.

Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.

Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Spitzenverbandes. Dies erfolgt manchmal in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung.

Der SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. legt mit seinen Abteilungen hiermit ein sportartspezifische Covid-19-Schutz- und Handlungsordnung für den Trainingsbetrieb in den Sporthallen in Dahlewitz (kleine und große Halle der Oberschule Dahlewitz) vor. Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle „Maßnahmen“ verbindliche Bestandteile dieser Schutz- und Handlungsordnung.

Darüber hinaus enthält diese Schutz- und Handlungsordnung „Optionale Hinweise“. Diese dienen der Erläuterung oder enthalten weitergehende mögliche Maßnahmen, die jedoch verbindlichen Charakter haben.

 

Die Abschnitte:

„Mindestens 2,0 Meter Abstand halten!“,

„Hygieneregeln umsetzen!“,

„Rahmenbedingungen klären!“

enthalten Maßnahmen und optionale Hinweise, die unabhängig vom Trainingsort gelten. Daran schließen sich weitere Abschnitte mit zusätzlichen Maßnahmen speziell für das Hallentraining, an.

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus dieser Schutz- und Handlungsordnung liegt originär beim Verein bzw. den Hygienebeauftragten der Abteilungen oder wird diesem im Zuge der

Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen.

Das bedeutet: Zuständig ist der Verein bzw. der Hygienebeauftragte der Abteilungen!

Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein zu entrichten hat. Der Verein behält sich ausdrücklich vor, im Falle eines Bußgeldbescheides diesen vollumfänglich an das verursachende Mitglied weiter zu berechnen.

Der SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. und seine Abteilungen übernehmen mit dieser Schutz- und Handlungsordnung keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Trainings.

Der SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. fordert alle seine Mitglieder, Trainer und Betreuer auf, sich an die Maßnahmen diese Schutz- und Handlungsordnung zu halten.

Maßnahmen:

  • Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragter) im Verein und pro Abteilung, die als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig
  • schriftliche Unterweisung aller Trainer und Betreuer in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins.
  • Der Ein- und Ausgangsbereich der großen Sporthalle wird wie folgt geregelt: Ausgang durch Haupteingang (Richtung Schule), Eingang durch Nebeneingang (am Parkplatz).
  • Der Ein- und Ausgang für die kleine Halle wird wie folgt geregelt: der Zutritt erfolgt durch den Haupteingang erst nachdem die Vorgängergruppe die Halle vollständig verlassen hat und entsprechende Lüftungsmaßnahmen vorgenommen worden sind.
  • Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sind für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung zu
  • Es werden an den Ein- und Ausgangsbereichen entsprechende Hygienestationen mit Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Mund- und Nasenschutz
  • Trainer, Betreuer und Mitglieder desinfizieren sich beim Betreten und Verlassen der Sporthallen die Hände.
  • Umkleideräume und Duschen werden nur mit den entsprechenden Abstandsregelung Dabei dürfen die Duschen nur mit maximal 2 Personen betreten werden und nur gegenüber geduscht werden.
  • die Toiletten und Waschbecken, die zur Nutzung freigegeben werden, sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen
  • Seife und Handtücher sind vom jedem selbst mitzubringen
  • Bälle sind vor und nach dem Training gründlich zu reinigen
  • Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu
  • Ankunft an der Sporthalle frühestens zehn Minuten vor
  • Verlassen der Sporthalle direkt nach dem Training bzw. Duschen
  • Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) vor und direkt nach der
  • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt
  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen in der
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln
  • Geräteräume dürfen nur einzeln betreten werden
  • Sportgeräte müssen entsprechend desinfiziert werden nach Nutzung
  • Bei Trainingseinheiten mit großer Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (ca. 4-5 Meter), dafür sollte der Platz hinter der Sporthalle genutzt werden
  • Lautes Sprechen, Schreien vermeiden, Pfeifen werden nicht genutzt

Zutritt:

Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sporthalle aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren.

Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.

Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen.

Nachverfolgung:

Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.

Vom Hygiene-Beauftragten ist ein Belegungsplan mit festen Paarungen für einen bestimmten Zeitraum zu erstellen. Der Belegungsplan dient der Einhaltung der maximalen Personenzahl sowie in einem Infektionsfall der Dokumentation, wer mit wem direkten Kontakt hatte.

Eltern dürfen ihre Kinder zur Halle bringen, dürfen diese jedoch nicht betreten. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.

Handball:

  • Das Training findet zeitversetzt in Kleinstgruppen bis max. 10 Personen in einer Hallenhälfte statt
  • Vor und nach dem Training erfolgt die Desinfektion der Hände
  • Die Kleinstgruppen bleiben im Verlauf der nächsten Trainingswochen fest und variieren nicht in ihrer Zusammensetzung
  • Zwischen den Trainingseinheiten sind mindestens 10 Minuten Abstand einzuhalten, um den kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen und den Frischluftwechsel in der Halle zu gewährleisten -> 5-10 Min. lüften
  • Die Trennwand muss nicht zwingend heruntergefahren werden
  • Jeder Spieler arbeitet nur mit seinem eigenen Ball und bringt sein eigenes Handtuch mit
  • Keine Hilfestellungen mit Körperkontakt durchführen
  • Laufeinheiten – ca. 5 – 10 Meter Abstand einhalten
  • Das Tragen von Schweißbändern und Funktionswäsche wird empfohlen
  • Spieler kommen umgezogen zum Training
  • In den festgelegten Gruppen können die Kabinen mit den entsprechenden Abstandsregeln genutzt werden.
  • Sitzflächen müssen mit einem eigenen Handtuch abgedeckt werden. Der Trainer gibt den Ort für jeden Spieler bekannt (mit entsprechendem Sicherheitsabstand).
  • Eigene gekennzeichnete Trinkflasche

Tischtennis:

  • Tischtennis ist • ein Individualsport, • kein Kontaktsport und • die Trainingspartner*innen bzw. Wettkampfgegner*innen sind mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt
  • Die Tische sind durch geeignete Maßnahmen zu trennen. Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis-Umrandungen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, andere geeignete Gegenstände
  • Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
  • Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.
  • Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände. Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu
  • Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu
  • Nach Ablauf ihrer jeweiligen Trainingszeit reinigen Spieler*innen bzw. Trainer*innen die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten, die Bälle und die Schläger sowie ihre Hände und verlassen dann unmittelbar die

Sofern die Tische und Abtrennungen wieder abgebaut werden müssen, waschen sich Spieler*innen und Trainer*innen vor und nach dem Abbau die Hände.

Die Hinweisschilder in der Halle sind zu beachten!

vorstehende Ordnung tritt mit Datum vom 29.05.2020 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

 

Hygienekonzept Halle_V3