Datenschutzordnung Drucker

1.Datenerfassung

1. Der SV Blau – Weiß Dahlewitz erfasst ausschließlich für die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke Daten seiner Mitglieder und von deren Funktionsträgern.

2. Erfasst werden folgenden Daten:
Name, Vorname, Geburtstag, Kommunikationsdaten und Bankverbindungen. Für Funktionsträger wie Trainer und Überleiter werden zusätzlich Angaben zu Lizenzen und deren Gültigkeit erfasst.

3. Die Erfassung dieser Daten sowie von Daten, bei denen keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen verletzt werden, erfolgt durch den Vereinsvorstand bzw. durch gewählte Funktionsträger im Ehrenamt, sofern der Zugriff durch Funktionsträger zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung unmittelbar erforderlich ist.

4. Die Datenerfassung erfolgt ausschließlich zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins.

5. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Zugriff Dritter geschützt. Funktionsträger im Ehrenamt sind verpflichtet, in eigener Verantwortung geeignete Maßnahmen zum Schutz vor dem Zugriff Dritter für ihren Bereich zu gewährleisten.

2.Datenweitergabe

1. Eine interne Weitergabe der gespeicherten Daten erfolgt Ausschließlich und umfänglich zweckgebunden an die zuständigen Funktionsträger im Verein, sofern sie für die satzungsgemäße Aufgabenerfüllung durch den Funktionsträger erforderlich sind. Der Funktionsträger versichert bei Amtsübernahme aktenkundig, dass die Daten nicht für satzungsfremde Zwecke verwendet werden.

2. Als Mitglied des LSB Brandenburg und des KSB Teltow – Fläming stellt der Verein ausschließlich die zur Sicherung der satzungsgemäßen Zwecke der Dachorganisationen notwendigen personen- und vereinsbezogenen Daten nach Aufforderung zur Verfügung. Dabei ist die Übermittlung im Einzelfall auf das absolut notwendige Maß beschränkt. Die betroffenen Personen werden bei der Registrierung ihrer Daten über den jeweiligen zu übermittelnden Datenumfang informiert. Die Vergabe von Zugängen für personen- und vereinsbezogenen Datenbanken des Vereins an Dritte ist nicht ausgeschlossen.

3.Veröffentlichung von Daten

1. Mit der Mitgliedschaft im Verein willigt das Mitglied bei Übernahme eines Amtes / einer Funktion ein, dass der Name, Vorname, die Kontaktdaten und von ihnen bestimmte Kommunikationsdaten vom Verein veröffentlicht werden können. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des Vereins, sowie auf den Mitteilungsorganen der jeweiligen Dachorganisationen.

2. Mit Beantragung einer Mitgliedschaft im Verein willigt das Mitglied ein, dass Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Nationalität, Abteilungszugehörigkeit und Spielergebnisse / Bilanzen sowie Fotos bzw. Filmaufnahmen veröffentlich werden. Das Mitglied ist verpflichtet im Antrag auf Mitgliedschaft im Verein darauf diesen Antrag durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Das Mitglied hat das Recht, die Veröffentlichung von Fotos bzw. Filmaufnahmen bei der Beantragung optional auszuschließen.

3. Der Verein sichert technisch und organisatorisch, dass schutzwürdige Daten ausschließlich zur internen Abwicklung der Vereinsgeschäfte verarbeitet werden. Hierzu werden differenzierte Zugangsberechtigungen ausschließlich an vereinsinterne Funktionsträger vergeben.

4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Daten im Internet auch in Staaten ohne Datenschutz gelesen werden können.

4.Mobile Datenträger

1. Die Verwendung von Wechseldatenträgern (CD, DVD, Speichergeräten) zur Datensicherung und ausschließlich zur internen Datenweitergabe im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung zwischen dem Vorstand und Funktionsträgern sowie zwischen Funktionsträgern untereinander ist zulässig.

2. Die interne Datenweitergabe schutzwürdiger Daten durch mobile Datenträger wird auf ein notwendiges Minimum beschränkt. Die Funktionsträger haben eigenverantwortlich für den Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter zu sorgen.

5.Datenspeicherung

1. Personengebundene Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins nicht mehr erforderlich sind.

2. Eine Archivierung von Daten im Zusammenhang mit statistischen, steuerrechtlichen und finanztechnischen Bestimmungen im Rahmen gesetzlicher Fristvorgaben zur Archivierung ist statthaft.

6.Schlussbestimmungen

1. Die vorliegende Datenschutzordnung tritt mit der Bestätigung des Vorstandes am 07.12.2017 in Kraft.

 

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